Sie sind gewerblicher Kfz-Händler und der Kfz-Handel muss als Haupterwerb eingetragen sein. Ein eingetragener Nebenerwerb in der Gewerbeanmeldung reicht als Zulassung nicht aus.
Danach erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung per E-Mail. Diese muss dreimal unterschrieben und gestempelt werden. Nach Zusendung und Prüfung aller notwendigen Unterlagen bekommen Sie Ihre Zugangsdaten, auch per E-Mail, zugesendet.