AGB

I. Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Firma fahrzeugpool24.de („FahrzeugPool24“) eine GmbH gegründet nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Sitz in Nürnberg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Registernummer HRB 36234.

II. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

FahrzeugPool24 bietet unter dieser Webseite www.fahrzeugpool24.de ein B2B Portal an, auf dem ausschließlich von Unternehmern, insbesondere juristischen Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmern („Verkäufer”) in Verkaufsangeboten („Angebot”), Fahrzeuge angeboten werden. Diese Fahrzeuge können sodann von seitens FahrzeugPool24 registrierten und zugelassenen „Käufern“, wiederum ausschließlich Unternehmern erworben werden, sofern Angebot, Vertrieb und/oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder die AGB der FahrzeugPool24 verstoßen.

FahrzeugPool24 wird mit zur Verfügungstellung des Portals an lediglich vermittelnd tätig. Sie bietet ausdrücklich selbst keine Autos an und wird insbesondere nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Nutzern dieses Marktplatzes geschlossenen Kaufverträgen. Für den Fall des Zustandekommens eines Kaufvertrages, geregelt unter der Ziff. VII, erhält sie vom Käufer eine unmittelbar fällige Vermittlungsprovision, die abhängig vom Netto-Kaufpreis ist. (s. die genaue Preisstaffel erhalten die Händler mit dem Nutzungsvertrag) zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Diese Vergütung wird dem Käufer mittels elektronischer Rechnung fakturiert. Sie ist unabhängig von der anschließenden tatsächlichen Durchführung der Kaufverträge sowie etwaigen nachträglichen Einwendungen und/oder Abreden zwischen den beteiligten Kaufvertragsparteien.

III. Angebote, Darstellung

FahrzeugPool24 hat das Recht, Angebote und sonstige Inhalte von Nutzern technisch so zu bearbeiten, dass diese auf gängiger Hardware, auch auf mobilen Endgeräten (Tablet PCs, Mobiltelefonen etc dargestellt werden können. Die Angebote und sonstigen Inhalte von Verkäufern können auch über die www.fahrzeugpool24.de anderer Länder abgerufen werden. Angebote und sonstige Inhalte können zu diesem Zweck automatisiert übersetzt werden.

Der Anspruch von Nutzern auf Nutzung des Portals besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. FahrzeugPool24 schränkt seine Leistungen zeitweilig ein, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten). FahrzeugPool24 berücksichtigt in diesen Fällen soweit möglich die berechtigten Interessen der Nutzer, wie z. B. durch Vorabinformationen.

Sofern ein unvorhergesehener Systemausfall die Nutzung des Internetportals behindert, werden die Nutzer in geeigneter Form informiert.

Enden Angebote während notwendiger Wartungsarbeiten, so besteht seitens der Käufer auch wenn das Bieten oder Kaufen während dieser Zeit nicht möglich ist, kein Rechtsanspruch auf Verlängerung der betroffenen Angebote.

Mittels FahrzeugPool24 veröffentlichte Angebote und sonstige Inhalte von Verkäufern stellen nicht die Meinung von FahrzeugPool24 dar und werden grundsätzlich nicht von FahrzeugPool24 auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

FahrzeugPool24 behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Portal zu ändern, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen zumutbar ist. Trotz verschiedenartiger Sicherheitsvorkehrungen ist es nicht auszuschließen, dass für ein registrierten Verkäufer falsche Kontaktdaten hinterlegt wurden bzw. diese sich zwischenzeitlich geändert haben.

IV. Anmeldung als Nutzer

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB können nicht Nutzer der Plattform sein. Nutzer können nur Unternehmer im Sinne des §§ 14 BGB sein, die den Kaufgegenstand zur Ausübung ihres Gewerbes oder Berufes verkaufen/erwerben, wenn Gegenstand des Gewerbes oder Berufes der Kraftfahrzeughandel ist. Jeder Nutzer muss sich vor der ersten Teilnahme an einer Verkaufsveranstaltung schriftlich anmelden und registrieren lassen. Die FahrzeugPool24 bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben unverzüglich zu aktualisieren.

Jeder Nutzer hat dabei vor der ersten Zulassung zur Abgabe von Angeboten seine Unternehmereigenschaft und seine Eigenschaft als Kraftfahrzeughändler ausdrücklich zu erklären und nachzuweisen. Die Art des Nachweises bestimmt FahrzeugPool24. Bei Nutzern mit Sitz innerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind zum Nachweis stets erforderlich: Kopie der Gewerbeanmeldung, bei im Handelsregister ein - getragenen Kaufleuten und Gesellschaften ein Handelsregisterauszug, eine Kopie des Personalausweises des Geschäftsinhabers (bzw. des im Handelsregister eingetragenen Geschäftsführers oder Vorstandes).

Jeder Nutzer hat weiterhin zu erklären, dass er

  • die vorstehenden Geschäftsbedingungen der Fahrzeugpool 24 GmbH, weiterhin
  • die allgemeinen Bedingungen zwischen Verkäufer und Käufer im Rahmen des Vertragsabschlusses und der Durchführung der über das Portal geschlossenen Kaufverträge

zur Kenntnis genommen hat und als für sich verbindlich akzeptiert.

Bei Nutzern mit Sitz außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik Deutschland sind zusätzlich jeweils beglaubigte Übersetzungen der vorstehenden fremdsprachigen Dokumente in die deutsche Landessprache erforderlich, bei Käufern mit Sitz in einem Staat der Europäischen Union und bei Käufern mit Sitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich die Mitteilung der ihnen erteilten gültigen Umsatzsteueridentifikationsnummer erforderlich. Alle Nutzer haben neben den vorgenannten Dokumenten die unterzeichnete Registrierungsbestätigung nebst Gerichtsstandsvereinbarung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die FahrzeugPool24 zurückzusenden.

V. Zulassung als Nutzer

Weist der Nutzer nach, dass er Unternehmer im Sinne der vorstehenden Bestimmungen ist und akzeptiert er die Nutzungsbedingungen des Portals und die geltenden Verkaufsregelungen, erhält er -ohne einen ausdrücklichen Rechtsanspruch hierauf- von der FahrzeugPool24 eine Registrierungsbestätigung. Diese wird ihm per E-Mail zugesandt und enthält das bestimmte Passwort des Nutzers.

Mit dem zugeteilten Passwort und dem vom Nutzer frei gewählten „Benutzernamen“ kann er sich in Verkaufsveranstaltungen einloggen.

Der „Benutzernamen“ wird in der Bildschirmdarstellung des Verkaufsvorgangs für alle Teilnehmer sichtbar dargestellt, der Name des Nutzers bleibt indessen anonym, ebenso bleibt das Passwort geheim. Jeder Nutzer hat Veränderungen seiner Daten (z.B. Name, Sitz, Adresse) der FahrzeugPool24 unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

VI. Sanktionen gegen Nutzer, Sperrung und Kündigung

FahrzeugPool24 kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Nutzer gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die FahrzeugPool24 AGB verletzt oder wenn FahrzeugPool24 ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Nutzer vor betrügerischen Aktivitäten:

  • Löschen von Geboten, Artikeln, Bewertungen oder sonstigen Inhalten
  • Verwarnung von Nutzern
  • Verzögerung der Veröffentlichung von Artikeln und sonstigen Inhalten
  • Einschränkung der Nutzung der Dienste
  • Aberkennung eines besonderen Kunden-Status
  • Vorläufige Sperrung

Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt FahrzeugPool24 die berechtigten Interessen des betroffenen Nutzers, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer den Verstoß nicht verschuldet hat.

FahrzeugPool24 kann die Zulassung als Nutzer endgültig widerrufen, wenn

  • er falsche Kontaktdaten angegeben bzw. Änderungen nicht aktualisiert hat
  • er sein Passwort weitergegeben und Dritten hierzu Zugang gewährt.
  • er andere Nutzer oder FahrzeugPool24 in erheblichem Maße schädigt.
  • er wiederholt gegen diese AGB verstößt.
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.

Nachdem ein Nutzer endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung.

Nutzer können diesen Nutzungsvertrag jederzeit kündigen.

FahrzeugPool24 kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Das Recht zur Sperrung bleibt hiervon unberührt.

Sobald ein Nutzer gesperrt oder der Nutzungsvertrag von FahrzeugPool24 gekündigt wurde, darf dieser Nutzer das Portal nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden. Eine Sperrung oder Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit von bereits zustande gekommenen Verträgen.

VII. Zustande-Kommen eines Vertrages

1) Aufforderung zur Abgabe von Angeboten

Die „Verkäufer“ bieten auf dem Portal der fahrzeugpool24.de Fahrzeuge zum Verkauf an. Jede bewegliche Sache ist darin mit einem Mindestpreis versehen. Für jede bewegliche Sache ist zudem im Verkaufskatalog aufgeführt, ob es sich um eine neue oder gebrauchte Sache handelt und ob der Verkauf als „Netto-Verkauf“ durchgeführt wird, der Kaufpreis sich also aus dem höchsten Angebot exklusive Umsatzsteuer, versteht.

Mit der Veröffentlichung auf dem Portal fordert der Verkäufer potenzielle Käufer zur Abgabe von Geboten auf. Die Käufer können während der Bieterphase Gebote abgeben und die veröffentlichten Fahrzeuge „ersteigern“. In rechtlicher Hinsicht kommen zwischen Verkäufer und Käufer Kaufverträge durch Angebot und Annahme ausschließlich gemäß §§ 145 ff. BGB zustande, nicht durch Zuschlag gemäß § 156 BGB.

2) Bieterphase

Die Dauer der Bieterphase wird von FahrzeugPool24 für jede Auktion neu festgelegt. Die Bieterphase startet bei jedem neu abgegebenen Angebot erneut. Wird während einer Bieterphase kein Gebot abgegeben, endet diese mit Ablauf der systemseitig festgelegten Zeit und die Angebotsphase ist beendet.

FahrzeugPool24 behält sich vor, die Bieterphase bei Vorliegen besonderer Umstände vorher zu beenden.

Der Käufer gibt durch Eingabe einer Zahl im Rahmen der Angebotsfrist ein Gebot ab. Dieses kann auch unter dem Mindestpreis liegen. Der Käufer ist an sein Gebot bis zum Ablauf von 48 Zeitstunden nach dem Ablauf der Bieterphase gebunden; bei Geboten unter dem Mindestpreis, die in der Bildschirmdarstellung als „im Vorbehalt“ stehend dargestellt sind, ist der Käufer bis zum Ablauf von 72 Zeitstunden nach dem Ablauf der Bieterphase gebunden.

3) Annahme

Der Verkäufer ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Gebote des Käufers anzunehmen. Er entscheidet hierüber innerhalb der Dauer der Angebotsbindung des Käufers. Gegebenenfalls wird er das höchste Gebot annehmen.

Die rechtswirksame Annahme erfolgt durch eine E-Mail-Nachricht des Verkäufers an den Käufer, dass er das Angebot angenommen hat; im Übrigen wird seitens des Käufers auf eine gesonderte Annahmeerklärung verzichtet.

Mit Annahme des Angebots kommt zwischen Verkäufer und Käufer ein Kaufvertrag ausschließlich nach Maßgabe der Allgemeinen Bedingungen zwischen Verkäufern und Käufer zustande.

VIII. Haftungsbeschränkung

FahrzeugPool24 haftet nach den gesetzlichen Vorschriften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt bei der Übernahme von Garantien oder einer sonstigen verschuldensunabhängigen Haftung sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Von der vorstehenden Beschränkung ausgenommen ist die Haftung für

  • Vorsatz oder Arglist oder eine ausdrücklich erklärte Garantie,
  • vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,
  • Schäden wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der FahrzeugPool24, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

IX. Freistellung

Die Nutzer stellen FahrzeugPool24 von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegenüber FahrzeugPool24 geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer mittels der FahrzeugPool24 eingestellten Angebote und sonstige Inhalte. Der verantwortliche Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von FahrzeugPool24 einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von ihm nicht zu vertreten ist. Der Nutzer ist verpflichtet, FahrzeugPool24 für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

X. Anwendbares Recht, internationaler Gerichtsstand

Für das Vertragsverhältnis zwischen FahrzeugPool24 und sämtlichen Nutzern des Portals gilt in materieller und prozessualer Hinsicht ausschließlich deutsches Recht. Dies gilt insbesondere für Streitigkeiten über den Vertragsinhalt sowie die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten.

Als internationaler Gerichtsstand gilt soweit gesetzlich zulässig ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

In örtlicher Hinsicht gilt - soweit zulässig - der Gerichtsstand des Landgericht Nürnberg-Fürth als vereinbart.

XI. Schlussbestimmungen

Zum Zwecke der Vertragserfüllung und Ausübung des Portals gemäß diesem Vertrag zustehenden Rechte kann sich FahrzeugPool24 anderer Unternehmen bedienen.

FahrzeugPool24 ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit FahrzeugPool24 abgeschlossenen Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder Textform (z. B. per E-Mail) erfolgen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmungen dieser AGB tritt das Gesetzesrecht. Sofern solches Gesetzesrecht im jeweiligen Fall nicht zur Verfügung steht (Regelungslücke) oder zu einem untragbaren Ergebnis führen würde, werden die Parteien in Verhandlungen darüber eintreten, anstelle der nicht einbezogenen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahekommt.

FahrzeugPool24 ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Verkäufer und Käufer, die über das Portal der FahrzeugPool24 geschlossen werden. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nutzer gelangen nicht zur Anwendung, auch wenn Ihnen die andere Vertragspartei nicht ausdrücklich widerspricht.

1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss richtet sich nach Ziff. VII der Bedingungen der FahrzeugPool24. Er kommt mit der Annahmeerklärung per E-Mail des Verkäufers an den Käufer (VII Ziff. 3) innerhalb der Bindungsfrist (VII Ziff.2 ) zustande.

2. Kaufpreis, Vertragskosten, Rechnung

Der Netto- Kaufpreis entspricht dem höchsten Gebot des Käufers.

Der Verkäufer wird bei deutschen Käufern eine ordnungsgemäße Rechnung mit dem Netto-Kaufpreis und der ausgewiesenen Umsatzsteuer in der jeweilig gesetzlichen Höhe erteilen. Der vorstehende Satz gilt nicht, wenn es sich um einen Verkauf handelt, welcher der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG unterliegt.

Der Käufer trägt neben dem Kaufpreis die Kosten der Vertragsabwicklung, die Kosten des Zahlungsverkehrs und der Vertragserfüllung. Der Käufer hat die durch Überweisung anfallenden Bankgebühren zu tragen. Ist im Einzelfall die Hereinnahme von Schecks oder Wechseln vereinbart, erfolgt diese nur erfüllungshalber, nicht jedoch an Erfüllung statt.

Die Kosten der Vertragsabwicklung sind zusammen mit dem Kaufpreis fällig.

Rechnungen

  1. Der Käufer erklärt sein Einverständnis zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen.
  2. Die Übermittlung der elektronischen Rechnung erfolgt in die Kunden-Mailbox.
  3. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass er zur Prüfung der Signatur der elektronischen Rechnung verpflichtet ist.
  4. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung in Papierformat ausgedruckt werden darf; das Papierformat aber nicht als Beleg im steuerrechtlichen Sinne gilt.
  5. Die in elektronischer Form übermittelte Rechnung ist wie eine Rechnung in Papierformat zehn Jahre aufzubewahren.

3. Vorausleistungsverpflichtung

Der Käufer ist nach Vertragsschluss verpflichtet, den Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung voraus zu leisten. Der Käufer erhält die Kaufsache somit erst nach vollständiger Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen.

4. Zahlungsfälligkeit, Verzug

Der Kaufpreis und die Kosten der Vertragsabwicklung sind in vollem Umfang nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 7 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat.

Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

5. Gefahrübergang, Abholung

a. Gefahrübergang

Mit der Zahlung des Kaufpreises oder dem Eintritt des Verzuges des Käufers geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs der Sache auf den Käufer über.

b. Abnahme

Unverzüglich nach Zahlung der Rechnung erhält der Käufer einen Abholschein. Gegen Vorlage des Abholscheins erhält der Käufer die gekaufte Sache am ausgewiesenen Standort.

Gekaufte Sachen sind vom Käufer auf dessen Kosten am Standort der Sache, der in dem elektronischen Verkaufsangebot mitgeteilt wurde, abzuholen bzw. abzunehmen.

Käufer aus EU-Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland können die gekaufte Sache nur durch eine im Namen und auf Rechnung des Käufers beauftragte Spedition abholen und aus dem Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ausführen lassen. Eine Selbstabholung oder Abholung durch sonstige Dritte ist nicht zulässig.

Durch die Spedition ist eine Speditionsbescheinigung nach Maßgabe der Musterbescheinigung des Verkäufers („erweiterte Speditionsbescheinigung“) vorzulegen.

6. Zurückbehaltungsrecht des Verkäufers

Der Verkäufer ist berechtigt, die Aushändigung des Abholscheins und die Übergabe der Sache so lange zu verweigern, bis der Käufer alle fälligen Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat, auch wenn die Verbindlichkeiten aus anderen Verkäufen und/oder anderen Rechtsverhältnissen entstanden sind.

7. Eigentumsvorbehalt

Alle gebrauchten Sachen bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher dem Verkäufer zustehenden Ansprüche gegen den Käufer im Eigentum des Verkäufers.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die bewegliche Sache zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Käufer ist berechtigt, die gebrauchte Sache im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich im Falle der Weiterveräußerung auch auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts steht das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil lI (Fahrzeugbrief) dem Verkäufer zu.

8. Rücktritt vom Vertrag, Rechte bei Zahlungsverzug, Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

a. Rücktritt

aa. Der Verkäufer ist zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt, wenn der Käufer

  • über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat, oder
  • der Käufer sich mit seiner Zahlungsverpflichtung länger als 10 Tage in Verzug befindet, oder
  • der Käufer insgesamt seine Zahlungen eingestellt hat, oder
  • über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde.

bb. Wird die Sache vor oder nach dem Gefahrübergang und vor Besitzübergang auf den Käufer beschädigt oder geht sie unter, ist der Verkäufer ebenfalls berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten, wenn er dem Käufer die Beschädigung oder den Untergang anzeigt und dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nach dem Rücktritt unter Rückzahlung des Kaufpreises wechselseitig nicht mehr.

b. Verzugsschaden

aa. Die den Verzug begründende 1. Mahnung ist kostenlos. Die bei Nichtzahlung erfolgende 2. Mahnung wird dem Käufer mit 15 EUR berechnet, es sei denn, der Käufer weist nach, dass ein Aufwand des Verkäufers nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

bb. Führt der Verzug des Käufers zu einer Verzögerung der Abnahme, kann der Verkäufer pro Tag des Abnahmeverzugs ein Standgeld in Höhe von 8,00 € zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer berechnen.
Dem Käufer ist der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist. Dem Verkäufer ist der Nachweis gestattet, dass ein höherer Schaden entstanden ist.

cc. Der Verkäufer ist berechtigt, im Falle des Verzuges des Käufers Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt ihm vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verkäufer kein oder ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.

dd. Verlangt der Verkäufer Schadensersatz aufgrund Rücktritts unter den in dieser Ziff. a. aa. genannten Fällen, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.

9. Änderungsvorbehalt

Die Ausstattungsangaben der zu verkaufenden Sachen und die Zustandsbeschreibungen wurden vom Verkäufer nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und in die Verkaufskataloge aufgenommen. Unwesentliche Abweichungen der gelieferten Sachen werden von dem Käufer zugestanden, das gilt z.B. für Minderausstattungen. Mehrausstattungen sind stets als Verbesserung der gelieferten Sache anzusehen.

11. Sach- und Rechtsmängel, Verjährung

Die Parteien des über das Portal der Fahrzeugpool 24 zustande kommenden Kaufverträgen im Sinne dieser Bedingungen sind sämtlich Unternehmer, was sie mit ihrer Kenntnisnahme und Einverständnis Erklärung noch einmal bestätigen.

a. Im Rahmen des Verkaufs von gebrauchten Sachen sind Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln ausgeschlossen.

b. Beim Verkauf von neuen Sachen tritt der Verkäufer die ihm gegen den Hersteller (und gegen den Lieferanten des Verkäufers) zustehenden Ansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln an den Käufer ab. Der Verkäufer haftet subsidiär für Sach- und Rechtsmängel nach den Regeln des Kaufrechts des BGB / HGB, wenn der Hersteller der Sachen (oder der Lieferant des Verkäufers) die Sach- oder Rechtsmängelansprüche des Käufers aus abgetretenem Recht nicht oder nicht vollständig erfüllt.

c. Ansprüche wegen Sach- Rechtsmängeln hat der Käufer nach den Regeln des Kaufrechts des BGB / HGB beim Verkäufer geltend zu machen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.

e. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer.

f. Die Verjährungsverkürzung in Ziff. 11. e sowie der Ausschluss der Sachmängelhaftung in Ziffer 11. a gelten nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers auch bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

g. Hat der Verkäufer für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt.

12. Haftung

a. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen außerhalb der Gewährleistung für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt; Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.

b. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

c. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

d. Die Haftungsbegrenzungen dieses Abschnitts gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

e. Bei Unmöglichkeit der Leistung hat der Verkäufer das Rücktrittsrecht entsprechend Ziffer 8.

13. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

a. Für das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien gilt in materieller und prozessualer Hinsicht ausschließlich deutsches Recht.

b. Als internationaler Gerichtsstand gilt soweit gesetzlich zulässig ausschließlich die Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

c. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist soweit gesetzlich zulässig der Sitz des Verkäufers, und zwar auch für Klagen im Wechsel- und Scheckprozess.

14. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder aus sonstigen Gründen unwirksam sein, so entbindet dies den Käufer nicht von der Abnahmeverpflichtung der gekauften Waren und der Einhaltung der sonstigen Vereinbarungen.

Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Vorschrift, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Voran Gesagtes gilt auch im Falle von Regelungslücken.